Der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz

Im Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist der Erschöpfungsgrundsatz verankert.

Dieser legt fest, dass sich das Verbreitungsrecht des Urhebers erschöpft, sobald er sein Werk erstmalig in Verkehr gebracht hat.
Das sagt, der Urheber kann nach der Veräußerung nicht mehr bestimmen, welchen weiteren Weg das Werkstück nehmen soll oder darf und der Käufer kann ohne Zustimmung des Urhebers entscheiden, ob und an wen er es weiterverkaufen will.

 

Der Erschöpfungsgrundsatz gilt speziell auch für Software. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass die betreffende Software-CD trotz des Aufdrucks „nur mit Hardware zu vertreiben“ weiterverkauft und auch installiert werden darf, nachdem der Hersteller es erstmalig veräußert hat. Der Hersteller kann grundsätzlich nur einmal vom Verkauf seiner Software Lizenz profitieren. Lizenzverträge, die den Weiterverkauf von gebrauchter Software verbieten sind nach der neusten Rechtsprechung durch den EuGH nichtig. Diese Verträge sind mit dem Erschöpfungsgrundsatz nicht vereinbar.

 

Aktuelles EuGH Urteil

Der europäische Gerichtshof hat am 03.07.2012 ein weitreichendes Urteil zur Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes für Software gesprochen. So wurde hierbei speziell der Erschöpfungsgrundsatz nicht nur für Gebrauchtsoftware und gebrauchte Software Lizenzen bekräftigt, sondern der Erschöpfungsgrundsatz wurde nun auch auf gebrauchte Download Software Lizenzen erweitert. Somit kann nun auch Gebrauchtsoftware, die im Download erworben wurde, als gebrauchte Software Lizenz weiterverkauft werden.

 

Problematik: Verkauf „Aufgespaltener Lizenzen“ verboten

Das EuGH hat sich aber auch kritisch zum Aufspalten von Lizenzen aus Lizenzpaketen ausgesprochen und erklärt, dass hier der Erschöpfungsgrundsatz nicht anzuwenden ist. Somit ist ein Verkauf von aufgespaltenen Lizenzen aus Lizenzpakete verboten worden.
Welche Auswirkungen das auf verschiedene Lizenzpakete haben kann, erfahren sie hier: EuGH Urteil zu Gebrauchtsoftware Lizenzen.