FAQs
Was ist der Unterschied zwischen "Software" und "Lizenz" ?
Unter Software versteht man gemeinhin eine Einzelplatzlizenz, wie z.B. ein Office 2003 für einen PC. Diese gibt es bei fast allen Herstellern in verschiedenen Ausführungen, wie OEM (auch System Builder genannt) und Retail Versionen. Die Software besteht je nach Version aus einer CD, einem Lizenzvertrag (EULA), einem Echtheitszertifikat (COA) und einem Handbuch.
Dem gegenüber stehen die so genannten Firmenlizenzen, die in speziellen Lizenzverträgen verkauft werden. Diese Verträge enthalten oft unterschiedliche Computerprogramme, die durch ein Medienkit oder durch Download zur Verfügung gestellt werden. Diese Verträge unterliegen entweder dem AGB Recht oder stellen tatsächliche Individualverträge zwischen Hersteller und Kunde dar. Diese sind im
Was heißt "gebrauchte" Software/Lizenz?
Darunter versteht man Software, die vom Vorbesitzer erworben, aber nicht mehr eingesetzt wird, z.B. aufgrund von Systemumstellungen, Konsolidierungen, Fusionen oder Insolvenzen.
Was kaufe ich bei einer gebrauchten Software/Lizenz?
Der neue Eigentümer der Software erwirbt alle Nutzungsrechte vom Vorbesitzer, der seinerseits die Software von seinem Computer vollständig entfernt und alle Begleitmaterialien (Lizenzvertrag, Datenträger, eventuell zum Lieferumfang gehörende Handbücher etc.) an den neuen Eigentümer übergibt. U-S-C gewährleistet mit dem U-S-C Gütesiegel die Einhaltung dieser Bestimmungen.
Kann man auch aktuelle Software gebraucht kaufen?
U-S-C bietet alle Softwareprodukte und -versionen gebraucht an. Allerdings ist zu beachten, dass gebrauchte Software & Lizenzen nicht unbegrenzt verfügbar sind. Im Einzelnen beraten wir Sie gerne ausführlich.
Welche Software kann ich an U-S-C verkaufen bzw. bei U-S-C kaufen?
U-S-C kauft generell alle Softwares & Lizenzen auf. Schwerpunkt ist dabei Microsoft, jedoch nicht ausschließlich. Dies betrifft auch alte Lizenzen, wie Office 97, Windows NT, 98 oder DOS6.22. Im ERB Bereich kauft U-S-C SAP und Navision Lizenzen an.
Was bedeutet bei Software der Aufdruck "VERTRIEB NUR MIT EINEM NEUEN PC"?
Mit diesem Hinweis versuchen die Hersteller, dass keine OEM Ware (ohne PC) weiterverkauft wird. Microsoft hat hierzu ein Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof geführt und verloren (siehe oben). Dadurch ist der Aufdruck "Vertrieb nur mit einem neuen PC" beim Verkauf der Software nicht von Bedeutung und die Software kann legal gehandelt werden.
Ist Gebrauchtsoftware updateberechtigt?
Dem Käufer von gebrauchter Software werden alle Nutzungsrechte an diesem Produkt übertragen. Insbesondere kann er von einem späteren Updaterecht Gebrauch machen. Oft ist es erheblich günstiger, eine updateberechtigte alte Version als Gebrauchtsoftware zu kaufen und ein Update beim Hersteller zu erwerben, als eine neue Vollversion zu kaufen. Im Internet werden oft Basislizenzen verkauft, auf die bereits ein Update durchgeführt wurde. Dann ist natürlich das Nutzungsrecht dieser Basislizenz nicht mehr legal nutzbar!
Was ist, wenn die gebrauchte Software schon registriert wurde?
Die Nutzungsrechte sind unabhängig von der Registrierung. Derjenige, der die Software entsprechend vollständig und rechtmäßig erworben hat, ist nutzungsberechtigt. Im Einzelfall kann es Schwierigkeiten bei der Bestellung eines Updates geben. Wir beraten Sie dazu gerne.
Kann man Lizenzverträge aufspalten?
Hier geht es um das Verfahren, aus einem Volumenvertrag einzelne Lizenzen heraus zu spalten und in kleineren Paketen zu verkaufen. Hier gehen die juristischen Expertenmeinungen stark auseinander und es ist generell keine juristisch bindende Entscheidung verfügbar. Letztendlich besteht keine (!) Rechtssicherheit. Es bleibt jedem Kunden selbst überlassen, dieses Risiko gegenüber dem möglichen Einsparpotential abzuwägen.
Umgehen der Zustimmung des Herstellers
Es wurden verschiedene Wege entwickelt, um die Zustimmung des Herstellers zu umgehen. Diese bergen große Rechtsunsicherheiten in sich. U-S-C arbeitet mit den Herstellern zusammen. Damit haben wir die Rechtssicherheit auf unserer Seite.
Kann man gebrauchte Download Software verkaufen?
Hier streitet man sich gerade vor Gericht, wie speziell bei Download Software zu verfahren ist. Aber diese Thematik betrifft nur ungefähr 2% des Gebrauchtsoftware-Marktes (z.B. Oracle).
Was nützt ein notarielles Testat?
Oft wird in Vordergrund gestellt, dass der lückenlose Nachweis des Erwerbs der Lizenz die Rechtmäßigkeit des Weiterverkaufs unterstreicht. Es bestätigt jedoch nur, dass die Lizenz nicht gestohlen wurde und beim alten Kunden auch nicht mehr weiter im Einsatz ist. Mehr nicht! Natürlich hat jeder Händler die Sorgfaltspflicht diesen Nachweis zu führen. Dies ist bei jeder Ware so, egal ob Auto oder Waschmaschine. Anderenfalls kaufen Sie Hehlerware und sind nicht rechtmäßiger Eigentümer.
Erwerben Sie durch ein Testat auch legal das Nutzungsrecht und darf ein Lizenzvertrag aufgespaltet werden?
Diese Rechtsfragen sind juristisch nicht endgültig geklärt und und bleiben Ihr persönliches Lizenz- und Rechtsrisiko.
Quintessenz: Herstellerzustimmung versus Testate
Zu bedenken ist, dass bei den oben genannten ungeklärten Streitthemen im Fall einer juristischen Klärung bei Gericht auch zum Nachteil von Käufern von gebrauchten Lizenzen entschieden werden kann.
Beim Erwerb von Lizenzen ohne Zustimmung durch den Hersteller liegt das komplette Rechtsrisiko beim Kunden. Bei einem negativen Richterspruch zu den oben genannten Punkten (z.B. Spaltung von Lizenzverträgen, Notartestat) hätten Sie ungültige Lizenzen erworben, eingesetzt und sind zudem noch unterlizenziert. Damit verbunden sind entsprechende Schadensersatzansprüche der Software-Hersteller.
Kaufen Sie bei U-S-C! Denn das, was wir verkaufen basiert auf aktueller gültiger Rechtsgrundlage! Deshalb benötigen wir auch keine Testate! Wir holen die Zustimmung direkt vom Hersteller ein.




