Vorsicht beim Kauf von Aufgespaltenen Microsoft Office Volumenlizenzen
Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt endgültig: „Besondere Vorsicht beim Kauf von Aufgespaltenen Microsoft Office Volumenlizenzen!“ Adobe Volumenlizenz ist nicht gleich Microsoft Office Volumenlizenz! München, 08.09.2016 – Seit dem BGH-Adobe-Urteil vom 11.12.2014 werben einige Software Gebrauchthändler auf ihren Homepages mit der Aussage, dass die Aufspaltung … Continue reading →