Gebrauchte Software mit dem Prüfsiegel

 

Unsere ausgezeichnete gebrauchte Software braucht keinen Schnick-Schnack.
Wir kennen kaufen und verkaufen nur nach den Microsoft Audit Vorgaben.

Microsoft Audit Vorgaben

Kaufen Sie gebrauchte Software nur mit diesem Prüfsiegel –
es garantiert absolute Audit­sicherheit.

1. Autorisierungs- / Vertrags- / Lizenz-Nummer und     Ersterwerber sind transparent

„…. Der Verkäufer der gebrauchten Software (muss) darlegen und beweisen, dass er dem Kunden alle Informationen, die notwendig sind, um den Umfang der „bestimmungsgemäßen Benutzung“ festzustellen, zur Verfügung gestellt hat.“

2. Vernichtungserklärung mit Originalunterschrift

„Der ursprüngliche Lizenznehmer muss seine Kopien des Computerprogramms zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs unbrauchbar gemacht haben, wobei der Nachweis der Unbrauchbarmachung der Kopien des Ersterwerbers nicht durch Notartestate erbracht werden kann…“

3. Nutzungsrecht gegen Zahlung

„Das Nutzungsrecht an dem Computerprogramm muss eingeräumt worden sein als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgelts.“

4. Dauerhaftes Nutzungsrecht – keine Vermietung

„Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, das Computerprogramm ohne zeitliche Begrenzung dauerhaft (unbefristet) zu nutzen; nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts.“

5. EU-Lizenzen

„Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download)“